Niederdorfelden ist eine Gemeinde im osthessischen Main-Kinzig-Kreis.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Main-Kinzig-Kreis
Einwohner
3901 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
61138
Vorwahl
06101
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Niederdorfelden
Hauptstraße 1
61138 Niederdorfelden
2. Bürgeramt Niederdorfelden
Hauptstraße 1
61138 Niederdorfelden
3. Ordnungsamt Niederdorfelden
Hauptstraße 1
61138 Niederdorfelden
Gemeinde Niederdorfelden – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Niederdorfelden hat ein Konzeptvergabeverfahren für ein zentrales Grundstück im Neubaugebiet "Im Bachgange" initiiert. Das Grundstück, ursprünglich für den Neubau eines Rathauses vorgesehen, steht jetzt für eine neue Nutzung zur Verfügung. Der Fokus liegt auf der Entwicklung von qualitätvollen Mehrfamilienhäusern und optionalen Stadtvillen, die der exponierten Lage gerecht werden. Die Veräußerung erfolgt durch ein offenes Auswahlverfahren, bei dem qualitative Kriterien neben dem Kaufpreis berücksichtigt werden. Die Umlegung und Erschließung des Gebiets sind abgeschlossen, und die Gemeinde strebt eine bauliche Dichte von 40-50 Wohneinheiten pro Hektar an. Es soll ein durchgrüntes Wohngebiet mit innovativen Energiekonzepten und einem Mobilitätskonzept entstehen.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.