Niesky (obersorbisch Niska) ist eine Kleinstadt im Landkreis Görlitz in der Oberlausitz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
9130 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
02906
Vorwahlen
03588, 035894 (Kosel)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Niesky
Markt 1
02906 Niesky
2. Einwohnermeldeamt Niesky
Markt 1
02906 Niesky
3. Ordnungsamt Niesky
Markt 1
02906 Niesky
Gemeinde Niesky – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 13:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:00 - 15:15
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Landkreis Niesky arbeitet an mehreren Bebauungsplänen:
- Bebauungsplan Nr. 21 "Wohngebiet Albin-Müller-Weg" soll die städtebauliche Entwicklung sichern und dem Bedarf nach Wohnbauflächen entsprechen.
- Bebauungsplan Nr. 22 "Wohnbebauung Wiesenstraße" wurde mit Entwurfs- und Auslegungsbeschluss sowie Satzungsbeschluss behandelt.
- Bebauungsplan Nr. 20 "Photovoltaik-Freiflächenanlage Niesky See" wurde mit Abwägungs- und Feststellungsbeschluss beschlossen.
- Bebauungsplan Nr. 19 "Erholungsgebiet Tonschacht See" wurde mit Satzungsbeschluss behandelt.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.