Noer (dänisch: Nør) ist eine Gemeinde im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
878 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24214
Vorwahl
04346
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeinde Noer, Hauptstraße 1, 24235 Noer
2. Amtsverwaltung Probstei, Am Markt 1, 24217 Schönberg
3. Kreisverwaltung Plön, Wilhelmstraße 2-4, 24306 Plön
Gemeinde Noer – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Noer betreffen die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes und den parallel neu aufgestellten Bebauungsplan Nr. 2. Das Plangebiet umfasst den Großteil der bebauten Bereiche des Ortsteils Lindhöft, mit einer Größe von ca. 18,63 ha. Die bisher als Allgemeines Wohngebiet und Dorfgebiet dargestellten Bereiche sollen zukünftig als Wohnbaufläche ausgewiesen werden. Zudem sollen öffentliche Parkflächen und Grünflächen neu dargestellt und die Zweckbestimmung der Gemeinbedarfsfläche an die aktuelle Nutzung angepasst werden.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.