Henstedt-Ulzburg ist eine Gemeinde im Kreis Segeberg in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Segeberg
Einwohner
28.182 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24558
Vorwahlen
04193, 04535
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Charlottenhain, Dvelsbarg, Götzberg, Hohenhorst, Stegelkamp, Togenkamp, Vogelsang, Westerwohld, Charlottenhain, Düvelsbarg, Götzberg, Hohenhorst, Stegelkamp, Togenkamp, Vogelsang, Westerwohld
Adressen:
1. Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Rathausplatz 1
24558 Henstedt-Ulzburg
2. Einwohnermeldeamt Henstedt-Ulzburg
Rathausplatz 1
24558 Henstedt-Ulzburg
3. Ordnungsamt Henstedt-Ulzburg
Rathausplatz 1
24558 Henstedt-Ulzburg
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg plant die Bebauung einer 1-Hektar großen Wiese an der Kruhnskoppel mit Einzel- und Doppelhäusern, bei der es Streit über die Mindestfläche der Grundstücke gibt. Der Ortsplaner Volker Duda favorisiert eine Fläche von 400 Quadratmetern pro Doppelhaus, während der CDU-Gemeinderat Michael Meschede eine Mindestfläche von 800 Quadratmetern fordert.
Zudem wurde der Bebauungsplan Nr. 85, 2. Änderung, für das Gebiet nördlich der Straße Dammstücken und östlich der Straße Kruhnskoppel im Ortsteil Ulzburg-Süd aufgestellt. Dieser Plan sieht die Änderung der Art der baulichen Nutzung von Mischgebiet zu Wohngebiet vor und includes Festsetzungen für Terrassenüberdachungen und geschlossene Anbauten. Es werden auch schalltechnische Untersuchungen und artenschutzrechtliche Betrachtungen durchgeführt.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.