Henstedt-Ulzburg ist eine Gemeinde im Kreis Segeberg in Schleswig-Holstein.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Kreis
                                
                                
Segeberg                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
28.182 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
24558                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
04193, 04535                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Charlottenhain, Dvelsbarg, Götzberg, Hohenhorst, Stegelkamp, Togenkamp, Vogelsang, Westerwohld, Charlottenhain, Düvelsbarg, Götzberg, Hohenhorst, Stegelkamp, Togenkamp, Vogelsang, Westerwohld                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Henstedt-Ulzburg  
   Rathausplatz 1  
   24558 Henstedt-Ulzburg  
2. Einwohnermeldeamt Henstedt-Ulzburg  
   Rathausplatz 1  
   24558 Henstedt-Ulzburg  
3. Ordnungsamt Henstedt-Ulzburg  
   Rathausplatz 1  
   24558 Henstedt-Ulzburg  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Henstedt-Ulzburg – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
 
                                - Dienstag: 09:00 - 12:00
 
                                - Mittwoch: 09:00 - 12:00
 
                                - Donnerstag: 09:00 - 12:00
 
                                - Freitag: 09:00 - 12:00
 
                                - Samstag: Geschlossen
 
                                - Sonntag: Geschlossen
 
                            
                         
                        
                            Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg plant die Bebauung einer 1-Hektar großen Wiese an der Kruhnskoppel mit Einzel- und Doppelhäusern, bei der es Streit über die Mindestfläche der Grundstücke gibt. Der Ortsplaner Volker Duda favorisiert eine Fläche von 400 Quadratmetern pro Doppelhaus, während der CDU-Gemeinderat Michael Meschede eine Mindestfläche von 800 Quadratmetern fordert.
Zudem wurde der Bebauungsplan Nr. 85, 2. Änderung, für das Gebiet nördlich der Straße Dammstücken und östlich der Straße Kruhnskoppel im Ortsteil Ulzburg-Süd aufgestellt. Dieser Plan sieht die Änderung der Art der baulichen Nutzung von Mischgebiet zu Wohngebiet vor und includes Festsetzungen für Terrassenüberdachungen und geschlossene Anbauten. Es werden auch schalltechnische Untersuchungen und artenschutzrechtliche Betrachtungen durchgeführt.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
                            
                                Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
 - Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
 - Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
 - Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
 
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
 - Erarbeitung des Änderungsentwurfs
 - Öffentlichkeitsbeteiligung
 - Abwägung der Stellungnahmen
 - Satzungsbeschluss
 - Bekanntmachung
 
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
 
                             
                         
                        
                            Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
                            
                                Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
 - Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
 - Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
 
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
 - Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
 - Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
 - Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
 - Nachbarliche Interessen berücksichtigen
 
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.