Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

Wohnungsnummer oder Angaben zur Wohnung oder Eigentümer falls bekannt

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.
Grundbuchauszüge, etc. zu anderen Orten können Sie nach Abschluss dieser Bestellung zum Sonderpreis hinzufügen

Ich bestelle hiermit

Berechtigtes Interesse angeben

Eigentümerdaten

Bestelldetails

Ihre Daten (Besteller)

Falls die Daten digital verfügbar sind, erfolgt die Zusendung per EMail, ansonsten per Post an diese Adresse

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00

Bebauungsplan24 Henstedt-Ulzburg

Henstedt-Ulzburg ist eine Gemeinde im Kreis Segeberg in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Segeberg
Einwohner
28.182 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24558
Vorwahlen
04193, 04535
Adresse der Gemeinde
Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg
Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg 24558 Schleswig-Holstein DE
Website
Ortsteile
Charlottenhain, Dvelsbarg, Götzberg, Hohenhorst, Stegelkamp, Togenkamp, Vogelsang, Westerwohld, Charlottenhain, Düvelsbarg, Götzberg, Hohenhorst, Stegelkamp, Togenkamp, Vogelsang, Westerwohld
Adressen:
1. Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Rathausplatz 1
24558 Henstedt-Ulzburg

2. Einwohnermeldeamt Henstedt-Ulzburg
Rathausplatz 1
24558 Henstedt-Ulzburg

3. Ordnungsamt Henstedt-Ulzburg
Rathausplatz 1
24558 Henstedt-Ulzburg
Gemeinde Henstedt-Ulzburg – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg plant die Bebauung einer 1-Hektar großen Wiese an der Kruhnskoppel mit Einzel- und Doppelhäusern, bei der es Streit über die Mindestfläche der Grundstücke gibt. Der Ortsplaner Volker Duda favorisiert eine Fläche von 400 Quadratmetern pro Doppelhaus, während der CDU-Gemeinderat Michael Meschede eine Mindestfläche von 800 Quadratmetern fordert.

Zudem wurde der Bebauungsplan Nr. 85, 2. Änderung, für das Gebiet nördlich der Straße Dammstücken und östlich der Straße Kruhnskoppel im Ortsteil Ulzburg-Süd aufgestellt. Dieser Plan sieht die Änderung der Art der baulichen Nutzung von Mischgebiet zu Wohngebiet vor und includes Festsetzungen für Terrassenüberdachungen und geschlossene Anbauten. Es werden auch schalltechnische Untersuchungen und artenschutzrechtliche Betrachtungen durchgeführt.

FAQ

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.