Henstedt-Ulzburg ist eine Gemeinde im Kreis Segeberg in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Segeberg
Einwohner
28.182 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24558
Vorwahlen
04193, 04535
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Charlottenhain, Dvelsbarg, Götzberg, Hohenhorst, Stegelkamp, Togenkamp, Vogelsang, Westerwohld, Charlottenhain, Düvelsbarg, Götzberg, Hohenhorst, Stegelkamp, Togenkamp, Vogelsang, Westerwohld
Adressen:
1. Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Rathausplatz 1
24558 Henstedt-Ulzburg
2. Einwohnermeldeamt Henstedt-Ulzburg
Rathausplatz 1
24558 Henstedt-Ulzburg
3. Ordnungsamt Henstedt-Ulzburg
Rathausplatz 1
24558 Henstedt-Ulzburg
Gemeinde Henstedt-Ulzburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg plant die Bebauung einer 1-Hektar großen Wiese an der Kruhnskoppel mit Einzel- und Doppelhäusern, bei der es Streit über die Mindestfläche der Grundstücke gibt. Der Ortsplaner Volker Duda favorisiert eine Fläche von 400 Quadratmetern pro Doppelhaus, während der CDU-Gemeinderat Michael Meschede eine Mindestfläche von 800 Quadratmetern fordert.
Zudem wurde der Bebauungsplan Nr. 85, 2. Änderung, für das Gebiet nördlich der Straße Dammstücken und östlich der Straße Kruhnskoppel im Ortsteil Ulzburg-Süd aufgestellt. Dieser Plan sieht die Änderung der Art der baulichen Nutzung von Mischgebiet zu Wohngebiet vor und includes Festsetzungen für Terrassenüberdachungen und geschlossene Anbauten. Es werden auch schalltechnische Untersuchungen und artenschutzrechtliche Betrachtungen durchgeführt.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.