Northeim ist eine Mittelstadt und selbständige Gemeinde in Südniedersachsen, Deutschland. Die ehemalige Hansestadt ist Sitz des Landkreises Northeim und erfüllt die Funktionen eines Mittelzentrums
Bundesland
Landkreis
Einwohner
28.981 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
37154
Vorwahlen
05551, 05503, 05553, 05554
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Fachberg, Gesundbrunnen, Gntgenburg, Landwehrschänke, Leineturm, Steinkuhle, SultmerBerg, Waldschänke, Wieterturm, Fachberg, Gesundbrunnen, Güntgenburg, Landwehrschänke, Leineturm, Steinkuhle, SultmerBerg, Waldschänke, Wieterturm
Adressen:
1. Stadt Northeim
Markt 1
37154 Northeim
2. Landkreis Northeim
Wilhelmstraße 22
37154 Northeim
3. Agentur für Arbeit Northeim
Breite Straße 1
37154 Northeim
Gemeinde Northeim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der rechtskräftige Bebauungsplan „Im Klappenfeld“ in Einbeck, OT Drüber, setzt das Baugebiet als allgemeines Wohngebiet fest. Acht Wohnbaugrundstücke mit Größen zwischen 619,94 m2 und 742,22 m2 werden verkauft. Die Erschließungsarbeiten sind in zwei Phasen aufgeteilt, und die Grundstücke sind voll erschlossen bereitgestellt, einschließlich Ver- und Entsorgungsleitungen und einer Lärmschutzwand.
In Northeim selbst wurde das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) für die Innenstadt fortgeschrieben. Das Ziel ist, die Innenstadt als wirtschaftliches, kulturelles und soziales Zentrum zu stärken und funktionale und städtebauliche Defizite abzubauen. Die Fortschreibung umfasst die Anpassung an die neue Programmstruktur der Städtebauförderung und die Erweiterung des Sanierungsgebietes und des Programmgebietes, um zukünftig weitere Sanierungsmaßnahmen umsetzen zu können.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.