Ober-Ramstadt (im lokalen Dialekt: Owwer-Ramschd) ist eine Stadt im südhessischen Landkreis Darmstadt-Dieburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Darmstadt-Dieburg
Einwohner
15.011 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
64372
Vorwahlen
06154, 06167
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Ober-Ramstadt
Hauptstraße 20
64372 Ober-Ramstadt
2. Bürgeramt Ober-Ramstadt
Hauptstraße 20
64372 Ober-Ramstadt
3. Ordnungsamt Ober-Ramstadt
Hauptstraße 20
64372 Ober-Ramstadt
Gemeinde Ober-Ramstadt – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
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- Sonntag:
Die Stadt Ober-Ramstadt hat verschiedene Bebauungspläne und Verfahren im Gange. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan für die Dr.-Robert-Murjahn-Straße 11 wurde erstellt, um ein weiteres Bürogebäude mit drei Bürogeschossen und einem Tiefgaragengeschoss zu errichten, um dringend benötigten Büroraum für die Firma TB International GmbH zu schaffen.
Zudem hat die Stadt das Gelände für die Erweiterung des Firmengeländes von baier & michels in Rohrbach neu überplant und eine Baugenehmigung erteilt, nachdem eine komplexe bauplanungsrechtliche Ausgangslage geklärt wurde.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.