Reinheim (im lokalen Dialekt: Roinem) ist eine Stadt im Landkreis Darmstadt-Dieburg in Hessen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Darmstadt-Dieburg
Einwohner
16.385 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
64354,64395 (Hundertmorgen)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
06162
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Reinheim
Hauptstraße 1
64354 Reinheim
2. Ordnungsamt Reinheim
Hauptstraße 1
64354 Reinheim
3. Bürgeramt Reinheim
Hauptstraße 1
64354 Reinheim
Gemeinde Reinheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Eine neue Bewerberphase für das Neubaugebiet Reinheim "Nordwest III" wird voraussichtlich Anfang Frühjahr 2025 beginnen. Die Stadt Reinheim plant, 51 Baugrundstücke im Allgemeinen Wohnbaugebiet zu vergeben, mit einem Kaufpreis von 420€/m2. Die Vergabe erfolgt nach einem Punktesystem und bevorzugt Familien und Bürger der Stadt.
Zudem gab es recently eine bedeutende Änderung in den Bebauungsplänen durch die angekündigte Schließung des Merz Pharma Standorts, obwohl dies nicht direkt den Bebauungsplan betrifft, sondern die wirtschaftliche und soziale Situation in Reinheim beeinflusst.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.