Reinheim (im lokalen Dialekt: Roinem) ist eine Stadt im Landkreis Darmstadt-Dieburg in Hessen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Darmstadt-Dieburg
Einwohner
16.385 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
64354,64395 (Hundertmorgen)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
06162
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Reinheim
Hauptstraße 1
64354 Reinheim
2. Ordnungsamt Reinheim
Hauptstraße 1
64354 Reinheim
3. Bürgeramt Reinheim
Hauptstraße 1
64354 Reinheim
Gemeinde Reinheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Eine neue Bewerberphase für das Neubaugebiet Reinheim "Nordwest III" wird voraussichtlich Anfang Frühjahr 2025 beginnen. Die Stadt Reinheim plant, 51 Baugrundstücke im Allgemeinen Wohnbaugebiet zu vergeben, mit einem Kaufpreis von 420€/m2. Die Vergabe erfolgt nach einem Punktesystem und bevorzugt Familien und Bürger der Stadt.
Zudem gab es recently eine bedeutende Änderung in den Bebauungsplänen durch die angekündigte Schließung des Merz Pharma Standorts, obwohl dies nicht direkt den Bebauungsplan betrifft, sondern die wirtschaftliche und soziale Situation in Reinheim beeinflusst.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.