Reinheim (im lokalen Dialekt: Roinem) ist eine Stadt im Landkreis Darmstadt-Dieburg in Hessen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Darmstadt-Dieburg
Einwohner
16.385 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
64354,64395 (Hundertmorgen)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
06162
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Reinheim
Hauptstraße 1
64354 Reinheim
2. Ordnungsamt Reinheim
Hauptstraße 1
64354 Reinheim
3. Bürgeramt Reinheim
Hauptstraße 1
64354 Reinheim
Gemeinde Reinheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Eine neue Bewerberphase für das Neubaugebiet Reinheim "Nordwest III" wird voraussichtlich Anfang Frühjahr 2025 beginnen. Die Stadt Reinheim plant, 51 Baugrundstücke im Allgemeinen Wohnbaugebiet zu vergeben, mit einem Kaufpreis von 420€/m2. Die Vergabe erfolgt nach einem Punktesystem und bevorzugt Familien und Bürger der Stadt.
Zudem gab es recently eine bedeutende Änderung in den Bebauungsplänen durch die angekündigte Schließung des Merz Pharma Standorts, obwohl dies nicht direkt den Bebauungsplan betrifft, sondern die wirtschaftliche und soziale Situation in Reinheim beeinflusst.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.