Oberaudorf ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Rosenheim
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
5309 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83080
Vorwahl
08033
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Agg, Antritt, Aschau, Auerbach, Behamgrub, Brnnsteinhaus, Buchau, Eck, Fahrenberg, Gfallermhle, Grub, Hocheck, Kleinberg, Lechen, Moosen, Mhlau, Mhlbach, Regau, Reisach, RiedbFahrenberg, Riedleiten, Schindlberg, Schweinberg, Schweinsteig, Seebach, Thal, Trißl, Unterbichl, Wall, Watschöd, Wechselberg, Wiesen, Wildgrub, Zaglach, Zeisach, Zimmerau, Agg, Antritt, Aschau, Auerbach
Adressen:
1. Gemeinde Oberaudorf, Bahnhofstraße 1, 83080 Oberaudorf
2. Ordnungsamt Oberaudorf, Bahnhofstraße 1, 83080 Oberaudorf
3. Finanzamt Rosenheim, Wendelsteinstraße 7, 83022 Rosenheim
Gemeinde Oberaudorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.