Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Bebauungsplan24 Kiefersfelden

Kiefersfelden ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Rosenheim an der Grenze zu Österreich.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
6768 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83088
Vorwahl
08033
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Althäusl, Au, Breitenau, Guggenau, Hödenau, Köln, Kohlstatt, Schöffau, Troyer, Althäusl, Au, Breitenau, Guggenau, Hödenau, Köln, Kohlstatt, Schöffau, Troyer
Adressen:
1. Gemeinde Kiefersfelden
Kaiserstraße 1
51588 Kiefersfelden

2. Bürgeramt Kiefersfelden
Kaiserstraße 1
51588 Kiefersfelden

3. Ordnungsamt Kiefersfelden
Kaiserstraße 1
51588 Kiefersfelden
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die Unterberger Gruppe hat im Februar 2023 den Spatenstich für das Genusszentrum Kaiserreich-Kiefersfelden gesetzt, ein Teil des 40.000 Quadratmeter umfassenden Gewerbeparks. Das Genusszentrum mit 11.000 Quadratmetern Nutzfläche soll bis Mitte 2024 fertiggestellt werden und enthält Mischungen aus Entertainment, Gastronomie, Gewerbe, Handel und Büroflächen. Das Projekt legt großen Wert auf Nachhaltigkeit, einschließlich reduzierter Grundversiegelung, großflächiger Begrünung und Photovoltaikanlagen für autarke Stromversorgung.

Zuvor wurde im Oktober 2019 der Aufstellungsbeschluss für die 17. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 "Schöffau" gefasst, um eine intensivere Nutzung bereits bebauter Flächen zu ermöglichen und eine nachhaltige Entwicklung der Gemeinde zu fördern.

Das Gesamtprojekt Kaiserreich-Kiefersfelden hat bereits mehrere Meilensteine erreicht, einschließlich der Eröffnung eines McDonald's, eines Best Western Hotels und einer Total Tankstelle.

FAQ

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.

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Zweistufigkeit der Bauleitplanung

Das deutsche Bundesgesetz über die Bauleitplanung (BauGB) sieht ein zweistufiges Verfahren für die Bauleitplanung vor. In der ersten Stufe wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, in dem die allgemeinen Grundsätze der künftigen Entwicklung der Stadt festgelegt werden. Dieser vorläufige Plan dient als Grundlage für die spätere gesetzliche Regelung der Stadtentwicklung.

In Deutschland wird die Bauleitplanung von den Landesregierungen geregelt. Jede Landesregierung erarbeitet einen entsprechenden Bauleitplan, der konkrete Vorgaben für die Umsetzung des Bauleitplanvorentwurfs macht. Ein Bundesgesetz regelt das Gesamtverfahren.

Das BauGB sieht ein zweistufiges Vorgehen bei der Bauleitplanung vor. Zunächst wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, der die allgemeinen Grundsätze der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung festlegt. In einem zweiten Schritt wird ein verbindlicher Bauleitplan aufgestellt, der die genauen Regeln für die Umsetzung des vorläufigen Plans festlegt.