Oberdachstetten (umgangssprachlich: Dōchschdedn) ist eine Gemeinde im mittelfränkischen Landkreis Ansbach und liegt im Bereich der Frankenhöhe.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
1672 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91617
Vorwahlen
09845, 09829
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Anfelden, Berglein, Dörflein, Hohenau, Mitteldachstetten, Möckenau, Spielberg, Anfelden, Berglein, Dörflein, Hohenau, Mitteldachstetten, Möckenau, Spielberg
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Oberdachstetten, Hauptstraße 10, 91486 Oberdachstetten
2. Ordnungsamt Oberdachstetten, Hauptstraße 10, 91486 Oberdachstetten
3. Finanzamt Ansbach, Bismarckstraße 1, 91522 Ansbach
Gemeinde Oberdachstetten – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.