Oberneukirchen ist eine Marktgemeinde in Oberösterreich im Bezirk Urfahr-Umgebung im oberen Mühlviertel mit 3202 Einwohnern (Stand 1. Jänner 2018).
Bundesland
Einwohner
3.202 (1. Jän. 2018)
Postleitzahl
4181
Vorwahl
07212
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Ortsteile
Aign, Althör, Angstl, Baumgarten, Bayer, Beck, Berger, Bernhart, Blmhub, Brandhub, Brandstätt, Brunnhub, Brunnlehen, Dangl, Dasör, Dörfl, Donislreit, Dorfner, Dradlöd, Emehrer, Engassen, Frst, Gaderl, Gansenöd, Garrer, Gasteig, Gmach, Grund, Harrer, Hartberg, Haslach, Hatzenberg, Holzmann, Jackhub, Kainau, Kargsinn, Lackner, Langfeichten, Lenzfeichten, Mayerhof
Adressen:
1. Gemeinde Oberneukirchen, Hauptstraße 1, 4271 Oberneukirchen
2. Bezirkshauptmannschaft Freistadt, Linzer Straße 2, 4240 Freistadt
3. Landeshauptstadt Linz, Hauptplatz 1, 4020 Linz
Gemeinde Oberneukirchen – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.