Oberstaufen ist ein Markt im schwäbisch-bayerischen Landkreis Oberallgäu.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Oberallgäu
Einwohner
7814 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87534
Vorwahlen
08386, 08325
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Aach, Aich, Berg, Buch, Buchenegg, Buflings, Döbilisried, Genhofen, Gschwend, Hänse, Hagspiel, Hahnschenkel, Hertnegg, Hinterhalden, Hinterreute, Hinterstaufen, Höfen, Hopfen, Htten, Ifen, Iringshofen, Isenbretshofen, Kalzhofen, Krebs, Laufenegg, Lautenberg, Malas, Mutten, Nägeleshalde, Pfalzen, Ranzenried, Saneberg, Sinswang, Steinebach, Stiesberg, Trabers, Tronsberg, Vorderreute, Weißach, Weißenbachmhle
Adressen:
1. Gemeinde Oberstaufen
Hauptstraße 1
87534 Oberstaufen
2. Landratsamt Oberallgäu
Danziger Straße 1
87527 Sonthofen
3. Finanzamt Kempten
Bismarckstraße 13
87435 Kempten
Gemeinde Oberstaufen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:15
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.