Missen-Wilhams ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Oberallgäu und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Weitnau.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Oberallgäu
Einwohner
1482 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87547
Vorwahl
08320
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Missen-Wilhams, Hauptstraße 1, 87547 Missen-Wilhams
2. Landratsamt Oberallgäu, Bahnhofstraße 2, 87527 Sonthofen
3. Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Theresienstraße 4, 80333 München
Gemeinde Missen-Wilhams – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:15
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.