Missen-Wilhams ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Oberallgäu und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Weitnau.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Oberallgäu
Einwohner
1482 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87547
Vorwahl
08320
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Missen-Wilhams, Hauptstraße 1, 87547 Missen-Wilhams
2. Landratsamt Oberallgäu, Bahnhofstraße 2, 87527 Sonthofen
3. Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Theresienstraße 4, 80333 München
Gemeinde Missen-Wilhams – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:15
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.