Ochsenhausen ist eine Stadt an der Hauptroute der Oberschwäbischen Barockstraße, bekannt für die ehemalige Reichsabtei der Benediktiner, heute Landesakademie für die musizierende Jugend in Baden-Württemberg, und die Schmalspurbahn „Öchsle“
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Biberach
Einwohner
8991 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88416
Vorwahl
07352
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Freyberg, Freyberg
Adressen:
1. Stadtverwaltung Ochsenhausen
Hauptstraße 1
88416 Ochsenhausen
2. Ordnungsamt Ochsenhausen
Hauptstraße 1
88416 Ochsenhausen
3. Bürgerbüro Ochsenhausen
Hauptstraße 1
88416 Ochsenhausen
Gemeinde Ochsenhausen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
- Mittwoch: 08:30 - 11:30
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.