Oldenburg (niederdeutsch: Ollnborg, saterfriesisch: Ooldenbuurich) ist eine kreisfreie Stadt in Niedersachsen
Bundesland
Niedersachsen
Einwohner
167.081 (31. Dez. 2017)
Postleitzahlen
26121–26135
Vorwahl
0441
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Altgalendorf, Barensdorf, Brök, Bruch, Dannau, Ehlerstorf, Eitz, Ellerbusch, Ernsthausen, Farve, Farverburg, Friederikenhof, Friedrichstal, Fuhrau, Geschenberg, Giddendorf, Grammdorf, Großwessek, Hohelieth, Hohenstein, HufeMhle, Jahnshof, Johannisdorf, Kleinwessek, Lbbersdorf, Mhlenkate, Reuterweide, Schafweide, SchwarzerLappen, Seegalendorf, Techelwitz, Wandelwitz, Wasbuck, Wsten, Altgalendorf, Barensdorf, Brök, Bruch, Dannau, Ehlerstorf
Adressen:
1. Stadt Oldenburg, Rathaus, Am Markt 1, 26122 Oldenburg
2. Landkreis Oldenburg, Ammerländer Heerstraße 24, 26129 Oldenburg
3. Agentur für Arbeit Oldenburg, Ammerländer Heerstraße 11, 26129 Oldenburg
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
Die Stadt Oldenburg hat kürzlichSeveral neuere Entwicklungen im Bereich der Bebauungspläne bekanntgegeben:
- Für das ehemalige Prull-Grundstück am Scheideweg plant Prull den Neubau eines Mehrfamilienhauses und eine Büronutzung, trotz dass die Stadt eine höhere Ausnutzung der Grundstücke und eine Nachverdichtung wünschenswert findet, was jedoch nur durch ein Bebauungsplanverfahren realisierbar wäre, das von Prull nicht gewünscht ist.
- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 67 (Lindenhofsgarten) sieht die Errichtung von zwei dreistöckigen Wohngebäuden und eines Wohn- und Geschäftshauses im Bereich der unteren Nadorster Straße vor, um die städtebauliche Aufwertung des Gebietes zu fördern.
- Im Rahmen des städtebaulichen Entwicklungskonzepts zur Steuerung der Innenentwicklung werden bestehende Bebauungspläne überarbeitet, um eine angemessene Nachverdichtung und eine Versiegelungsbegrenzung von Grundstücken zu erreichen, sowie um dem Ortsbild entsprechende Strukturen zu sichern.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.