Wildeshausen (plattdeutsch Wilshusen) ist Kreisstadt des niedersächsischen Landkreises Oldenburg mit aktuell 21.103 Einwohnern
Bundesland
Landkreis
Einwohner
20.667 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27793
Vorwahlen
04431, 04434, 04445
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aldrup, Altona, Aumhle, Bargloy, Bhren, Denghausen, Dngstrup, Garmhausen, Hanstedt, Heinefelde, Hesterhöge, Hockensberg, Holzhausen, Lohmhle, Lerte, Pestrup, Pfennigstedterfeld, Thölstedt, Aldrup, Altona, Aumühle, Bargloy, Bühren, Denghausen, Düngstrup, Garmhausen, Hanstedt, Heinefelde, Hesterhöge, Hockensberg, Holzhausen, Lohmühle, Lüerte, Pestrup, Pfennigstedterfeld, Thölstedt
Adressen:
1. Stadt Wildeshausen
Am Markt 1
27793 Wildeshausen
2. Land Niedersachsen - Landkreis Oldenburg
Rathausplatz 1
49661 Cloppenburg
3. Ordnungsamt Wildeshausen
Am Markt 1
27793 Wildeshausen
Gemeinde Wildeshausen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.