Wildeshausen (plattdeutsch Wilshusen) ist Kreisstadt des niedersächsischen Landkreises Oldenburg mit aktuell 21.103 Einwohnern
Bundesland
Landkreis
Einwohner
20.667 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27793
Vorwahlen
04431, 04434, 04445
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aldrup, Altona, Aumhle, Bargloy, Bhren, Denghausen, Dngstrup, Garmhausen, Hanstedt, Heinefelde, Hesterhöge, Hockensberg, Holzhausen, Lohmhle, Lerte, Pestrup, Pfennigstedterfeld, Thölstedt, Aldrup, Altona, Aumühle, Bargloy, Bühren, Denghausen, Düngstrup, Garmhausen, Hanstedt, Heinefelde, Hesterhöge, Hockensberg, Holzhausen, Lohmühle, Lüerte, Pestrup, Pfennigstedterfeld, Thölstedt
Adressen:
1. Stadt Wildeshausen
Am Markt 1
27793 Wildeshausen
2. Land Niedersachsen - Landkreis Oldenburg
Rathausplatz 1
49661 Cloppenburg
3. Ordnungsamt Wildeshausen
Am Markt 1
27793 Wildeshausen
Gemeinde Wildeshausen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.