Orbis ist eine Ortsgemeinde im Donnersbergkreis in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Donnersbergkreis
Einwohner
685 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67294
Vorwahl
06352
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
2. Deutsche Bundesbank
Wilhelm-Epstein-Straße 14
60431 Frankfurt am Main
3. Federal Reserve Bank of New York
33 Liberty Street
New York, NY 10045 USA
Gemeinde Orbis – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Königstein, nicht Orbis, betreffen das Projekt "Quartier Weidenblick" nahe der Seeger Orbis GmbH. Es gibt Bedenken von Seeger-Orbis wegen möglicher Einschränkungen ihrer Expansionspläne durch die angrenzende Wohnbebauung, was zu einer angedrohten Normenkontrollklage führen könnte. Die Stadtverordneten haben dem Bebauungskonzept trotzdem zugestimmt und weitere Anforderungen wie eine zentrale Wärmeversorgung und bezahlbarer Wohnraum für städtische Bedienstete festgelegt.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.