Otterfing ist die nördlichste Gemeinde des oberbayerischen Landkreises Miesbach
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
4838 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83624
Vorwahl
08024
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bergham, Erlach, Heigenkam, Holzham, Jasberg, Palnkam, Steingau, Thalham, Wettlkam, Bergham, Erlach, Heigenkam, Holzham, Jasberg, Palnkam, Steingau, Thalham, Wettlkam
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Otterfing, Hauptstraße 2, 83624 Otterfing
2. Standesamt Otterfing, Hauptstraße 2, 83624 Otterfing
3. Finanzamt München Land, Widenmayerstraße 15, 81661 München
Gemeinde Otterfing – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: 08:00 - 11:30
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.