Sie ist mit ca. Miesbach (bairisch: Miaschboch) ist die Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises im Regierungsbezirk Oberbayern
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
11.469 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83714
Vorwahl
08025
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aberg, Ableitner, Aigner, Anger, Angerer, Au, Baumer, Baumgartner, Baumstingl, Berghalde, Bergham, Biberg, Birkner, Brandhof, Bucher, Eberl, Ed, Frauenhof, Frauenried, Gasteig, Gieshof, Giglberg, Grießer, Großthal, Haidmhl, Hairer, Halmer, Harzberg, Harztal, Haselsteig, Heigenland, Hinterloher, Hochleiten, Höger, Höhenstein, Hof, Hofwies, Hohenlehen, Hollerthal, Hufnagl
Adressen:
1. Landratsamt Miesbach
Kaiserstraße 4
83714 Miesbach
2. Stadtverwaltung Miesbach
Rathausplatz 1
83714 Miesbach
3. Finanzamt Miesbach
Rosenheimer Str. 24
83714 Miesbach
Gemeinde Miesbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: 08:00 - 11:30
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuen Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Miesbach in den bereitgestellten Quellen. Die Informationen beziehen sich hauptsächlich auf bestehende Richtlinien und Leitfäden für die Gestaltung von Freiflächen und die Anwendung von Bebauungsplänen, die bereits seit 2011 gültig sind.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.