Sie ist mit ca. 12.000 Einwohnern die kleinste Kreisstadt in Oberbayern und mit rund 700 m ü
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
11.469 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83714
Vorwahl
08025
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aberg, Ableitner, Aigner, Anger, Angerer, Au, Baumer, Baumgartner, Baumstingl, Berghalde, Bergham, Biberg, Birkner, Brandhof, Bucher, Eberl, Ed, Frauenhof, Frauenried, Gasteig, Gieshof, Giglberg, Grießer, Großthal, Haidmhl, Hairer, Halmer, Harzberg, Harztal, Haselsteig, Heigenland, Hinterloher, Hochleiten, Höger, Höhenstein, Hof, Hofwies, Hohenlehen, Hollerthal, Hufnagl
Adressen:
1. Landratsamt Miesbach
Kaiserstraße 4
83714 Miesbach
2. Stadtverwaltung Miesbach
Rathausplatz 1
83714 Miesbach
3. Finanzamt Miesbach
Rosenheimer Str. 24
83714 Miesbach
Gemeinde Miesbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: 08:00 - 11:30
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuen Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Miesbach in den bereitgestellten Quellen. Die Informationen beziehen sich hauptsächlich auf bestehende Richtlinien und Leitfäden für die Gestaltung von Freiflächen und die Anwendung von Bebauungsplänen, die bereits seit 2011 gültig sind.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung