Warngau ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Miesbach.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
3832 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
83627, 83714
Vorwahlen
08021, 08020, 08024, 08025
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Allerheiligen, Allhöfe, Aning, Bergham, Bernloh, Böttberg, Brg, Brgtal, Burgweg, Daxer, Dickl, Draxlham, Einhaus, Feldschuster, Gschwendtner, Haid, Haidhub, Heigenkam, Hinterhöher, Hörndl, Hössenthal, Holzmann, Jehl, Kaishof, Kirchlehen, Ludwiger, Markhaus, Mhlweg, Neuhaus, Oberwarngau, Osterwarngau, Polz, Rain, Reitham, Rinnentrad, Sonnenreuth, Steingräber, Stuttlehen, Tannried, Vorderhöher
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Warngau
Hauptstraße 10
83627 Warngau
2. Landratsamt Miesbach
Marienplatz 1
83714 Miesbach
3. Finanzamt Rosenheim
Chiemseestraße 12
83022 Rosenheim
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 11:30
Dienstag: 08:00 - 11:30
Mittwoch: 08:00 - 11:30
Donnerstag: 08:00 - 11:30
14:00 - 15:30
Freitag: 08:00 - 11:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet