Oyten (Plattdeutsch Eiten) ist eine kreisangehörige Einheitsgemeinde im Landkreis Verden, Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Verden
Einwohner
16.085 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
28876
Vorwahl
04207
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bockhorst, Tchten, Bockhorst, Tüchten
Adressen:
1. Gemeinde Oyten
Am Markt 1
28876 Oyten
2. Ordnungsamt Oyten
Am Markt 1
28876 Oyten
3. Bürgeramt Oyten
Am Markt 1
28876 Oyten
Gemeinde Oyten – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Oyten umfassen die folgenden Pläne:
- 31. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Oyten
- Bebauungsplan Nr. 112 Zum Behlingsee
- Bebauungsplan Nr. 109 Lindenstraße
- Bebauungsplan Nr. 113 „Gemeinbedarfsfläche westlich des Schulzentrums“.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.