Parchim (umgangssprachlich auch: Pütt, niederdeutsch: Parchen) ist die Kreisstadt des Landkreises Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern, 40 km südöstlich der Landeshauptstadt Schwerin
Bundesland
Landkreis
Ludwigslust-Parchim
Einwohner
17.467 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
19370, 19374
Vorwahl
03871
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Parchim, Am Markt 1, 19370 Parchim
2. Landkreis Ludwigslust-Parchim, Am Alten Markt 1, 19370 Parchim
3. Agentur für Arbeit Parchim, Wismarsche Str. 1, 19370 Parchim
Gemeinde Parchim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 17:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Parchim arbeitet an der Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes am nordöstlichen Stadtrand, insbesondere entlang der Lübzer Chaussee. Dieses Gebiet soll Gewerbe-, Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe ansiedeln, da die bestehenden Gewerbeflächen, wie der Möderitzer Weg, weitgehend belegt sind. Der Bebauungsplan Nr. 4 umfasst die Neugestaltung von Verkehrsanbindungen, die Festsetzung von Grünzäsuren und Pufferzonen zum Schutz von Wohnbebauung und Landschaftsschutzgebieten. Zudem wird ein Grünordnungsplan parallel erarbeitet.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.