Ludwigslust .mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}[luːtvɪçsˈlʊst] ist eine Stadt im Landkreis Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern. Sie ist Verwaltungssitz des Amtes Ludwigslust-Land, selbst aber amtsfrei
Bundesland
Landkreis
Ludwigslust-Parchim
Einwohner
12.070 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
19288
Vorwahl
03874
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Ludwigslust, Markt 1, 19288 Ludwigslust
2. Landkreis Ludwigslust-Parchim, Am Schloß 1, 19288 Ludwigslust
3. Amtsgericht Ludwigslust, Am Markt 1, 19288 Ludwigslust
Gemeinde Ludwigslust – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 17:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Ludwigslust betreffenSeveral recent developments:
- Die Satzung über den Bebauungsplan LU 27 Helene-von-Bülow-Straße erlangte Rechtskraft am 22.06.2019, mit dem Ziel, ein Mischgebiet und ein Eigenheimgebiet entlang der Helene-von-Bülow-Straße zu entwickeln.
- Die 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Ludwigslust ist aktuell in der Planung.
- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan LU 42 "Photovoltaik Rennbahnweg" wurde recently finalisiert.
- Die Satzung über den Bebauungsplan LU 43 "Umnutzung ehem. Sportlerheim am Rennbahnweg" ist ebenfalls recent.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.