Sie ist Verwaltungssitz des Amtes Ludwigslust-Land, selbst aber amtsfrei. Die Stadt ist eines der 18 Mittelzentren des Landes und liegt in der Metropolregion Hamburg
Bundesland
Landkreis
Ludwigslust-Parchim
Einwohner
12.070 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
19288
Vorwahl
03874
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Ludwigslust, Markt 1, 19288 Ludwigslust
2. Landkreis Ludwigslust-Parchim, Am Schloß 1, 19288 Ludwigslust
3. Amtsgericht Ludwigslust, Am Markt 1, 19288 Ludwigslust
Gemeinde Ludwigslust – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 17:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Ludwigslust betreffenSeveral recent developments:
- Die Satzung über den Bebauungsplan LU 27 Helene-von-Bülow-Straße erlangte Rechtskraft am 22.06.2019, mit dem Ziel, ein Mischgebiet und ein Eigenheimgebiet entlang der Helene-von-Bülow-Straße zu entwickeln.
- Die 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Ludwigslust ist aktuell in der Planung.
- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan LU 42 "Photovoltaik Rennbahnweg" wurde recently finalisiert.
- Die Satzung über den Bebauungsplan LU 43 "Umnutzung ehem. Sportlerheim am Rennbahnweg" ist ebenfalls recent.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.