Parkstein (bairisch: Backstoi) ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Neustadt an der Waldnaab und Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
2309 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92711
Vorwahl
09602
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Altenparkstein, Buch, Frhlingshöhe, Grnthal, Hagen, Hammerles, Kotzau, Kriegshut, Meerbodenreuth, Neumhle, Niederndorf, Oed, Pinzenhof, Polier, Scharlmhle, Schwand, Sogritz, Staudenhof, Theile, Altenparkstein, Buch, Frühlingshöhe, Grünthal, Hagen, Hammerles, Kotzau, Kriegshut, Meerbodenreuth, Neumühle, Niederndorf, Oed, Pinzenhof, Polier, Scharlmühle, Schwand, Sogritz, Staudenhof, Theile
Adressen:
1. Gemeinde Parkstein, Hauptstraße 1, 92676 Parkstein
2. Ordnungsamt Parkstein, Hauptstraße 1, 92676 Parkstein
3. Finanzamt Weiden, Bahnhofstraße 7, 92637 Weiden in der Oberpfalz
Gemeinde Parkstein – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.