Schirmitz ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Neustadt an der Waldnaab und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Schirmitz, der weitere drei Gemeinden (Pirk, Bechtsrieth und Irchenrieth) angehören.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
1905 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92718
Vorwahl
0961
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Schirmitz, Hauptstraße 1, 92660 Schirmitz
2. Ordnungsamt Schirmitz, Rathausplatz 2, 92660 Schirmitz
3. Finanzamt Schwandorf, Bahnhofstraße 10, 92421 Schwandorf
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 16:00
Dienstag: 08:00 - 16:00
Mittwoch: 08:00 - 16:00
Donnerstag: 08:00 - 16:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.