Peiting ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Weilheim-Schongau
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Weilheim-Schongau
Einwohner
11.588 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86971
Vorwahl
08861
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Bhlach, Butzau, Deutensee, Finsterau, Grabhof, Grub, Hausen, Herzogsägmhle, Hirschau, Höfle, Hohenbrand, Kellershof, Kreut, Kurzenried, Lamprecht, Langenried, Luttenbach, Niederwies, Odi, Oedenhof, Ramsau, Riedhof, Riesen, Schnalz, Weinland, Winterleiten, Bühlach, Butzau, Deutensee, Finsterau, Grabhof, Grub, Hausen, Herzogsägmühle, Hirschau, Höfle, Hohenbrand, Kellershof, Kreut, Kurzenried
Adressen:
1. Gemeinde Peiting, Hauptstraße 1, 86981 Peiting
2. Landratsamt Weilheim-Schongau, Hauptstraße 4, 82362 Weilheim in Oberbayern
3. Finanzamt Garmisch-Partenkirchen, Bahnhofstraße 1, 82467 Garmisch-Partenkirchen
Gemeinde Peiting – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: 08:00 - 11:30
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:30
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat in Peiting hat in seiner jüngsten Sitzung das Bebauungsplan-Verfahren für das neue AWO-Seniorenzentrum eingeleitet. Das neue Gebäude soll auf einem bislang freien Areal beim Jugendzentrum gebaut werden, nur etwa 150 Meter vom bisherigen Seniorenheim entfernt. Dies ermöglicht es den Bewohnern, in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.