Mit rund 12.000 Einwohnern ist sie nach Wittenberge die zweitgrößte Stadt im Landkreis
Bundesland
Landkreis
Prignitz
Einwohner
12.007 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
19348
Vorwahlen
03876, 038793
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Perleberg
Breite Straße 1
19348 Perleberg
2. Landkreis Prignitz
Breite Straße 9
19348 Perleberg
3. Amt für Bürgerdienste
Breite Straße 1
19348 Perleberg
Gemeinde Perleberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Perleberg verfügt überSeveral bestehende Bebauungspläne, jedoch gibt es keine neuen spezifischen Nachrichten zu neuen Bebauungsplänen. Die bestehenden Pläne umfassen:
- Sondergebiet Photovoltaik auf dem ehemaligen Flugplatz Perleberg
- Industriegebiet Fleischverarbeitung Quitzow an der Buchholzer Chaussee
- Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Dergenthin an der Bahn
- Sondergebiet Einzelhandel nördlich der Berliner Straße
- Feuerwache und Sport- und Freizeitareal an der Quitzower Straße.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.