Pritzwalk ist eine Kleinstadt im Landkreis Prignitz im Nordwesten des Landes Brandenburg.
Bundesland
Landkreis
Prignitz
Einwohner
11.741 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
16928
Vorwahl
03395
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Pritzwalk
Markt 1
16928 Pritzwalk
2. Landkreis Prignitz
Breite Straße 1
16928 Pritzwalk
3. Agentur für Arbeit Pritzwalk
Am Bahnhof 1
16928 Pritzwalk
Gemeinde Pritzwalk – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Kreistag Prignitz hat am 06.07.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Gewerbepark Prignitz Energieumwandlung“ gefasst. Dieser Plan betrifft eine etwa 9,1 ha große Fläche im Ortsteil Falkenhagen der Stadt Pritzwalk und soll die Errichtung einer Industrieanlage zur Umwandlung von erneuerbaren Energien, insbesondere einer Wasserstoffproduktionsstätte durch ENERTRAG SE, ermöglichen. Der Bebauungsplan steht im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung und soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleisten.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.