Pritzwalk ist eine Kleinstadt im Landkreis Prignitz im Nordwesten des Landes Brandenburg.
Bundesland
Landkreis
Prignitz
Einwohner
11.741 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
16928
Vorwahl
03395
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Pritzwalk
Markt 1
16928 Pritzwalk
2. Landkreis Prignitz
Breite Straße 1
16928 Pritzwalk
3. Agentur für Arbeit Pritzwalk
Am Bahnhof 1
16928 Pritzwalk
Gemeinde Pritzwalk – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Kreistag Prignitz hat am 06.07.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Gewerbepark Prignitz Energieumwandlung“ gefasst. Dieser Plan betrifft eine etwa 9,1 ha große Fläche im Ortsteil Falkenhagen der Stadt Pritzwalk und soll die Errichtung einer Industrieanlage zur Umwandlung von erneuerbaren Energien, insbesondere einer Wasserstoffproduktionsstätte durch ENERTRAG SE, ermöglichen. Der Bebauungsplan steht im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung und soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleisten.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.