Pritzwalk ist eine Kleinstadt im Landkreis Prignitz im Nordwesten des Landes Brandenburg.
Bundesland
Landkreis
Prignitz
Einwohner
11.741 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
16928
Vorwahl
03395
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Pritzwalk
Markt 1
16928 Pritzwalk
2. Landkreis Prignitz
Breite Straße 1
16928 Pritzwalk
3. Agentur für Arbeit Pritzwalk
Am Bahnhof 1
16928 Pritzwalk
Gemeinde Pritzwalk – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Kreistag Prignitz hat am 06.07.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Gewerbepark Prignitz Energieumwandlung“ gefasst. Dieser Plan betrifft eine etwa 9,1 ha große Fläche im Ortsteil Falkenhagen der Stadt Pritzwalk und soll die Errichtung einer Industrieanlage zur Umwandlung von erneuerbaren Energien, insbesondere einer Wasserstoffproduktionsstätte durch ENERTRAG SE, ermöglichen. Der Bebauungsplan steht im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung und soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleisten.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.