Pfullingen ist eine deutsche Kleinstadt in Baden-Württemberg am Fuß der Schwäbischen Alb. Sie grenzt unmittelbar an den Südosten der Kreisstadt Reutlingen
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
18.749 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72793
Vorwahl
07121
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Eckhof, Erlenhof, Grundhof, Jungviehweide, Weiherhof, Eckhof, Erlenhof, Grundhof, Jungviehweide, Weiherhof
Adressen:
Stadt Pfullingen
Rathausplatz 1
72793 Pfullingen
Landratsamt Reutlingen
Wilhelmstraße 135
72762 Reutlingen
Bürgeramt Pfullingen
Rathausplatz 1
72793 Pfullingen
Gemeinde Pfullingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Pfullingen gibt es several aktuelle Entwicklungen zum Thema Bebauungsplan:
- Der Gemeinderat der Gemeinde Hülben hat am 17.12.2024 den Bebauungsplan „Geranienstraße 28“ beschlossen, der den räumlichen Geltungsbereich und örtliche Bauvorschriften festlegt.
- In Pfullingen selbst gibt es Pläne für neue Bauflächen, insbesondere im Arbachtal, wo ein Naherholungsgebiet durch geplante Gewerbegebiete gefährdet ist. Die Stadtentwicklung konzentriert sich auf Wohnbauflächen wie Galgenrain und Arbach-Quartier, wobei der Bedarf an Wohnflächen aufgrund steigender Einwohnerzahlen angepasst wird.
- Es gibt Bedenken hinsichtlich der ungesteuerten Nachverdichtung in Pfullingen, wo bestehende Häuser durch mehrgeschossige Gebäude ersetzt werden.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.