Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Pfullingen

Sie gehört zur Region Neckar-Alb und zur europäischen Metropolregion Stuttgart. Sie grenzt unmittelbar an den Südosten der Kreisstadt Reutlingen
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
18.749 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72793
Vorwahl
07121
Adresse der Stadtverwaltung
Marktplatz 5, 72793 Pfullingen
Marktplatz 5, 72793 Pfullingen 72793 Baden-Württemberg DE
Website
Ortsteile
Eckhof, Erlenhof, Grundhof, Jungviehweide, Weiherhof, Eckhof, Erlenhof, Grundhof, Jungviehweide, Weiherhof
Adressen:
Stadt Pfullingen
Rathausplatz 1
72793 Pfullingen

Landratsamt Reutlingen
Wilhelmstraße 135
72762 Reutlingen

Bürgeramt Pfullingen
Rathausplatz 1
72793 Pfullingen
Gemeinde Pfullingen – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
In Pfullingen gibt es several aktuelle Entwicklungen zum Thema Bebauungsplan:

- Der Gemeinderat der Gemeinde Hülben hat am 17.12.2024 den Bebauungsplan „Geranienstraße 28“ beschlossen, der den räumlichen Geltungsbereich und örtliche Bauvorschriften festlegt.

- In Pfullingen selbst gibt es Pläne für neue Bauflächen, insbesondere im Arbachtal, wo ein Naherholungsgebiet durch geplante Gewerbegebiete gefährdet ist. Die Stadtentwicklung konzentriert sich auf Wohnbauflächen wie Galgenrain und Arbach-Quartier, wobei der Bedarf an Wohnflächen aufgrund steigender Einwohnerzahlen angepasst wird.

- Es gibt Bedenken hinsichtlich der ungesteuerten Nachverdichtung in Pfullingen, wo bestehende Häuser durch mehrgeschossige Gebäude ersetzt werden.

FAQ

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.