Pfungstadt ist eine Stadt im südhessischen Landkreis Darmstadt-Dieburg.
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Landkreis
Darmstadt-Dieburg
Einwohner
24.885 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
64319
Vorwahl
06157
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Pfungstadt, Rathausplatz 1, 64319 Pfungstadt
2. Ordnungsamt Pfungstadt, Rathausplatz 1, 64319 Pfungstadt
3. Bürgeramt Pfungstadt, Rathausplatz 1, 64319 Pfungstadt
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Pfungstadt umfassen die fortlaufende Arbeit an Bebauungsplänen im Rahmen der Stadtentwicklung. Hier sind die Hauptpunkte:
- Alle abgeschlossenen Bebauungspläne und deren Änderungen können im Bürger GIS des Landkreises Darmstadt-Dieburg eingesehen werden.
- Laufende Verfahren werden durch Öffentlichkeitsbeteiligungen bekannt gemacht, und Stellungnahmen können während des Auslegungszeitraums abgegeben werden.
- Bebauungspläne dienen der rechtlichen Voraussetzung für die Entwicklung neuer Baugebiete oder die Steuerung der städtebaulichen Entwicklung älterer Teile der Stadt.
- Das Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen ist im Baugesetzbuch (§§ 8 ff. BauGB) geregelt.
Zusätzlich wird die Stadt Pfungstadt durch das Bundesförderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ Maßnahmen umsetzen, die indirekt die Bebauungsplanung beeinflussen können, wie z.B. die Entwicklung eines Innenstadtkonzepts und die Anpassung von Einzelhandels- und Gastronomiekonzepten.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.