Die Stadt Philippsburg, ursprünglich Udenheim, liegt im Norden des Landkreises Karlsruhe in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
13.713 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76661
Vorwahl
07256
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Philippsburg
Hauptstraße 37
76661 Philippsburg
2. Ordnungsamt Philippsburg
Hauptstraße 37
76661 Philippsburg
3. Bürgerbüro Philippsburg
Hauptstraße 37
76661 Philippsburg
Gemeinde Philippsburg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Philippsburg wurdenSeveral Bebauungspläne und baurechtliche Entwicklungen aktuell diskutiert und umgesetzt:
- Der Bebauungsplan “Erlenwiesen II und III” enthält detaillierte Festsetzungen zur baulichen Nutzung, wie eine maximale Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und Geschossflächenzahlen (GFZ) zwischen 0,8 und 1,2, je nach Bereich.
- Ein neues Baugebiet an der Backhaustraße II ist geplant, das 11 Wohneinheiten umfasst und vom Gemeinderat zugestimmt wurde.
- Die Stadt Philippsburg stellt rechtskräftige Bebauungspläne online zur Verfügung, aber nur die Originalpläne bei der Stadtverwaltung sind maßgeblich und verbindlich.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet