Die Stadt Philippsburg, ursprünglich Udenheim, liegt im Norden des Landkreises Karlsruhe in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
13.713 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76661
Vorwahl
07256
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Philippsburg
Hauptstraße 37
76661 Philippsburg
2. Ordnungsamt Philippsburg
Hauptstraße 37
76661 Philippsburg
3. Bürgerbüro Philippsburg
Hauptstraße 37
76661 Philippsburg
Gemeinde Philippsburg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Philippsburg wurdenSeveral Bebauungspläne und baurechtliche Entwicklungen aktuell diskutiert und umgesetzt:
- Der Bebauungsplan “Erlenwiesen II und III” enthält detaillierte Festsetzungen zur baulichen Nutzung, wie eine maximale Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und Geschossflächenzahlen (GFZ) zwischen 0,8 und 1,2, je nach Bereich.
- Ein neues Baugebiet an der Backhaustraße II ist geplant, das 11 Wohneinheiten umfasst und vom Gemeinderat zugestimmt wurde.
- Die Stadt Philippsburg stellt rechtskräftige Bebauungspläne online zur Verfügung, aber nur die Originalpläne bei der Stadtverwaltung sind maßgeblich und verbindlich.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.