Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Plaidt

Plaidt (Moselfränkisch: Plääd) ist eine Ortsgemeinde in der Eifel im Landkreis Mayen-Koblenz in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Mayen-Koblenz
Einwohner
5841 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56637
Vorwahl
02632
Adresse der Verbandsverwaltung
Rathausstraße 2–4, 56637 Plaidt
Rathausstraße 2–4, 56637 Plaidt 56637 Rheinland-Pfalz DE
Website
Ortsteile
Keltershäuserhof, Wankelburg, Keltershäuserhof, Wankelburg
Adressen:
1. Gemeinde Plaidt, Hauptstraße 1, 56637 Plaidt
2. Verbandsgemeinde Pellenz, Am Alten Bahnhof 1, 56637 Plaidt
3. Landkreis Mayen-Koblenz, Wilhelmstraße 24, 56068 Koblenz
Gemeinde Plaidt – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:30 - 15:30
  • Dienstag: 08:30 - 15:30
  • Mittwoch: 08:30 - 15:30
  • Donnerstag: 08:30 - 15:30
  • Freitag: 08:30 - 13:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist ein einfacher Bebauungsplan?

Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:

  • Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
  • Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
  • Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.

Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.