Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Polch

Sie gehört der Verbandsgemeinde Maifeld an und ist deren Verwaltungssitz
Bundesland
Landkreis
Mayen-Koblenz
Einwohner
6939 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56751
Vorwahl
02654
Adresse der Verbandsverwaltung
Marktplatz 4, 56751 Polch
Marktplatz 4, 56751 Polch 56751 Rheinland-Pfalz DE
Website
Ortsteile
Dollermhle, Kurbenhof, Nettesrsch, Sonnenhof, Dollermühle, Kurbenhof, Nettesürsch, Sonnenhof
Adressen:
1. Stadtverwaltung Polch
Bahnhofstraße 1
56751 Polch

2. Verbandsgemeinde Polch
Am Markt 1
56751 Polch

3. Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Wilhelmstraße 24
56068 Koblenz
Gemeinde Polch – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Die Verbandsgemeinde Maifeld plantSeveral Änderungen des Flächennutzungsplans und Bebauungspläne in Polch, insbesondere für die Errichtung von Photovoltaikanlagen. Hier sind einige der aktuellen Projekte:

- Umwandlung von landwirtschaftlicher Fläche in Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ nördlich der Autobahn A 48
- Erweiterung der bestehenden Freiflächen-Photovoltaikanlage im Gewerbegebiet „Im Gohl II“
- Neudarstellung von Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ südlich des Ortsteils Nettesürsch
- Umwandlung von landwirtschaftlicher Fläche, gewerblicher Baufläche und Gehölzbeständen in Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ östlich von Mayen-Alzheim und nördlich der Autobahn A 48
- Umwandlung von landwirtschaftlicher Fläche in Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ östlich von Mayen-Alzheim und südlich der Autobahn A 48.

FAQ

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.