Sie gehört der Verbandsgemeinde Maifeld an und ist deren Verwaltungssitz
Bundesland
Landkreis
Mayen-Koblenz
Einwohner
6939 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56751
Vorwahl
02654
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Dollermhle, Kurbenhof, Nettesrsch, Sonnenhof, Dollermühle, Kurbenhof, Nettesürsch, Sonnenhof
Adressen:
1. Stadtverwaltung Polch
Bahnhofstraße 1
56751 Polch
2. Verbandsgemeinde Polch
Am Markt 1
56751 Polch
3. Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Wilhelmstraße 24
56068 Koblenz
Gemeinde Polch – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Verbandsgemeinde Maifeld plantSeveral Änderungen des Flächennutzungsplans und Bebauungspläne in Polch, insbesondere für die Errichtung von Photovoltaikanlagen. Hier sind einige der aktuellen Projekte:
- Umwandlung von landwirtschaftlicher Fläche in Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ nördlich der Autobahn A 48
- Erweiterung der bestehenden Freiflächen-Photovoltaikanlage im Gewerbegebiet „Im Gohl II“
- Neudarstellung von Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ südlich des Ortsteils Nettesürsch
- Umwandlung von landwirtschaftlicher Fläche, gewerblicher Baufläche und Gehölzbeständen in Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ östlich von Mayen-Alzheim und nördlich der Autobahn A 48
- Umwandlung von landwirtschaftlicher Fläche in Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ östlich von Mayen-Alzheim und südlich der Autobahn A 48.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.