Pleiskirchen ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Altötting mit den Hauptorten Pleiskirchen, Wald bei Winhöring und Nonnberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
2462 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84568
Vorwahlen
08635, 08728
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aich, Aign, Albersberg, Almering, Anhaltsberg, Asbach, Bachleiten, Blmelhub, Dachgrub, Dornach, Engberg, Englsperg, Gallöd, Geisberg, Georgenberg, Grafing, Großspitzing, Gntering, Häuslaign, Hanning, Hartlöd, Hausen, Heisting, Hinten, Hochstraß, Höllthal, Hölzling, Hönning, Holzgrandl, Htting, Illbach, Johannsbuchbach, Kaining, Klebing, Kothingbuchbach, Lederhub, Lindlhtt, Lohr, Luneck, Mitterbuchbach
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Pleiskirchen, Hauptstraße 1, 84568 Pleiskirchen
2. Landratsamt Altötting, Ludwigstraße 8, 84503 Altötting
3. Finanzamt Altötting, Bahnhofstraße 12, 84503 Altötting
Gemeinde Pleiskirchen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.