Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Pleystein

Pleystein ist eine Stadt im Oberpfälzer Landkreis Neustadt an der Waldnaab in Bayern und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Pleystein.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
2309 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92714
Vorwahl
09654
Adresse der Stadtverwaltung
Neuenhammer Straße 1, 92714 Pleystein
Neuenhammer Straße 1, 92714 Pleystein 92714 Bayern DE
Website
Ortsteile
Bartlmhle, Berglerschleife, Drrenlohe, Finkenhammer, Finstermhle, Fuchsmhle, Hagendorf, Hagenmhle, Hochberg, Lohma, Miesbrunn, ™dhäuser, Peugenhammer, Pingermhle, Rammelsleuten, Schafbruck, Schönschleif, Spielhof, Steinbach, Trutzhofmhle, Vöslesrieth, Zengerhof, Bartlmühle, Berglerschleife, Dürrenlohe, Finkenhammer, Finstermühle, Fuchsmühle, Hagendorf, Hagenmühle, Hochberg, Lohma, Miesbrunn, Ödhäuser, Peugenhammer, Pingermühle, Rammelsleuten, Schafbruck, Schönschleif, Spielhof
Adressen:
1. Stadt Pleystein, Hauptstraße 1, 92714 Pleystein
2. Finanzamt Weiden, Bahnhofstraße 12, 92637 Weiden in der Oberpfalz
3. Landratsamt Neustadt an der Waldnaab, Königstraße 28, 92660 Neustadt an der Waldnaab
Gemeinde Pleystein – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 16:00
  • Dienstag: 08:00 - 16:00
  • Mittwoch: 08:00 - 16:00
  • Donnerstag: 08:00 - 16:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?

Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:

  • Gelb: Wohnbauflächen
  • Orange: Gemischte Bauflächen
  • Lila: Gewerbliche Bauflächen
  • Grau: Sonderbauflächen
  • Hellrot: Straßenverkehrsflächen
  • Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
  • Dunkelgrün: Private Grünflächen
  • Blau: Wasserflächen
  • Braun: Flächen für die Landwirtschaft
  • Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen

Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.