Pleystein ist eine Stadt im Oberpfälzer Landkreis Neustadt an der Waldnaab in Bayern und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Pleystein.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
2309 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92714
Vorwahl
09654
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bartlmhle, Berglerschleife, Drrenlohe, Finkenhammer, Finstermhle, Fuchsmhle, Hagendorf, Hagenmhle, Hochberg, Lohma, Miesbrunn, ™dhäuser, Peugenhammer, Pingermhle, Rammelsleuten, Schafbruck, Schönschleif, Spielhof, Steinbach, Trutzhofmhle, Vöslesrieth, Zengerhof, Bartlmühle, Berglerschleife, Dürrenlohe, Finkenhammer, Finstermühle, Fuchsmühle, Hagendorf, Hagenmühle, Hochberg, Lohma, Miesbrunn, Ödhäuser, Peugenhammer, Pingermühle, Rammelsleuten, Schafbruck, Schönschleif, Spielhof
Adressen:
1. Stadt Pleystein, Hauptstraße 1, 92714 Pleystein
2. Finanzamt Weiden, Bahnhofstraße 12, 92637 Weiden in der Oberpfalz
3. Landratsamt Neustadt an der Waldnaab, Königstraße 28, 92660 Neustadt an der Waldnaab
Gemeinde Pleystein – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung