Leuchtenberg ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Neustadt an der Waldnaab
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
1111 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92705
Vorwahl
09659
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Kaltenbaum, Lerau, Obernankau, Sargmhle, Steinach, Unternankau, Wieselrieth, Kaltenbaum, Lerau, Obernankau, Sargmühle, Steinach, Unternankau, Wieselrieth
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Leuchtenberg, Hauptstraße 1, 92706 Leuchtenberg
2. Ordnungsamt Leuchtenberg, Hauptstraße 1, 92706 Leuchtenberg
3. Finanzamt Schwandorf, Wackersdorfer Straße 10, 92421 Schwandorf
Gemeinde Leuchtenberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.