Pliening bildet die nördlichste Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Ebersberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
5885 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85652
Vorwahlen
08121, 089
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Erlmhle, Gelting, Gerharding, Landsham, Schmalzmaier, Ziegler, Erlmühle, Gelting, Gerharding, Landsham, Schmalzmaier, Ziegler
Adressen:
Gemeinde Pliening
Hauptstraße 4
85552 Pliening
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Wittelsbacherstraße 1
80539 München
Landratsamt Ebersberg
Bürgermeister-Rüf-Straße 11
85560 Ebersberg
Gemeinde Pliening – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat in Pliening hat den Bebauungsplan für das Baugebiet "Pliening Nord-West" genehmigt. Dieses Baugebiet umfasst etwa 5100 Quadratmeter und soll für den Bau von etwa 30 Wohnungen genutzt werden, in die rund 70 neue Bürger einziehen sollen. Die Wohnungen sind vor allem für Menschen mit geringem Einkommen vorgesehen. Trotz einiger Bedenken und Kritik von Anwohnern, die eine Verschlechterung der Lebensqualität und eine "Gettobildung" befürchteten, wurde der Plan mit 19 zu einer Stimme angenommen.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.