Poing (Aussprache [ˈpoːɪŋ]) ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Ebersberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
16.042 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85586
Vorwahlen
08121 (Angelbrechting und Poing),089 (Grub)
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Angelbrechting, Garkofen, Grub, Ottersberg, Poing, Unterspann, Angelbrechting, Garkofen, Grub, Ottersberg, Unterspann
Adressen:
1. Gemeinde Poing, Hauptstraße 3, 85586 Poing
2. Bürgeramt Poing, Hauptstraße 3, 85586 Poing
3. Standesamt Poing, Hauptstraße 3, 85586 Poing
Gemeinde Poing – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Poing plant die Entwicklung eines neuen Gewerbegebiets südlich der Gruber Straße, das Büroplätze für 515 Beschäftigte, ein Boardinghouse mit 120 Zimmern, sowie Gewerbe und Gastronomie umfasst. Der Bebauungsplanentwurf wurde ohne Gegenstimmen gebilligt, und der Investor versprach, die Gebäude nachhaltig mit grünen Dächern, Photovoltaik und Ladestationen für E-Mobilität zu planen.
Zusätzlich gibt es Pläne für eine neue Wohnsiedlung mit etwa 800 Wohneinheiten für rund 2000 Bewohner, die Reihenhäuser und Geschoßwohnungsbau in 6 Wohninseln umfassen soll.
Weiterhin ist eine erneute öffentliche Auslegung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 für Poing im Bereich der Bauquartiere WA 6, WA 7 und WA 8 geplant.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.