Poing (Aussprache [ˈpoːɪŋ]) ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Ebersberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
16.042 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85586
Vorwahlen
08121 (Angelbrechting und Poing),089 (Grub)
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Angelbrechting, Garkofen, Grub, Ottersberg, Poing, Unterspann, Angelbrechting, Garkofen, Grub, Ottersberg, Unterspann
Adressen:
1. Gemeinde Poing, Hauptstraße 3, 85586 Poing
2. Bürgeramt Poing, Hauptstraße 3, 85586 Poing
3. Standesamt Poing, Hauptstraße 3, 85586 Poing
Gemeinde Poing – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Poing plant die Entwicklung eines neuen Gewerbegebiets südlich der Gruber Straße, das Büroplätze für 515 Beschäftigte, ein Boardinghouse mit 120 Zimmern, sowie Gewerbe und Gastronomie umfasst. Der Bebauungsplanentwurf wurde ohne Gegenstimmen gebilligt, und der Investor versprach, die Gebäude nachhaltig mit grünen Dächern, Photovoltaik und Ladestationen für E-Mobilität zu planen.
Zusätzlich gibt es Pläne für eine neue Wohnsiedlung mit etwa 800 Wohneinheiten für rund 2000 Bewohner, die Reihenhäuser und Geschoßwohnungsbau in 6 Wohninseln umfassen soll.
Weiterhin ist eine erneute öffentliche Auslegung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 für Poing im Bereich der Bauquartiere WA 6, WA 7 und WA 8 geplant.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.