Poing (Aussprache [ˈpoːɪŋ]) ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Ebersberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
16.042 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85586
Vorwahlen
08121 (Angelbrechting und Poing),089 (Grub)
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Angelbrechting, Garkofen, Grub, Ottersberg, Poing, Unterspann, Angelbrechting, Garkofen, Grub, Ottersberg, Unterspann
Adressen:
1. Gemeinde Poing, Hauptstraße 3, 85586 Poing
2. Bürgeramt Poing, Hauptstraße 3, 85586 Poing
3. Standesamt Poing, Hauptstraße 3, 85586 Poing
Gemeinde Poing – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Poing plant die Entwicklung eines neuen Gewerbegebiets südlich der Gruber Straße, das Büroplätze für 515 Beschäftigte, ein Boardinghouse mit 120 Zimmern, sowie Gewerbe und Gastronomie umfasst. Der Bebauungsplanentwurf wurde ohne Gegenstimmen gebilligt, und der Investor versprach, die Gebäude nachhaltig mit grünen Dächern, Photovoltaik und Ladestationen für E-Mobilität zu planen.
Zusätzlich gibt es Pläne für eine neue Wohnsiedlung mit etwa 800 Wohneinheiten für rund 2000 Bewohner, die Reihenhäuser und Geschoßwohnungsbau in 6 Wohninseln umfassen soll.
Weiterhin ist eine erneute öffentliche Auslegung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 für Poing im Bereich der Bauquartiere WA 6, WA 7 und WA 8 geplant.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.