Poing (Aussprache [ˈpoːɪŋ]) ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Ebersberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
16.042 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85586
Vorwahlen
08121 (Angelbrechting und Poing),089 (Grub)
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Angelbrechting, Garkofen, Grub, Ottersberg, Poing, Unterspann, Angelbrechting, Garkofen, Grub, Ottersberg, Unterspann
Adressen:
1. Gemeinde Poing, Hauptstraße 3, 85586 Poing
2. Bürgeramt Poing, Hauptstraße 3, 85586 Poing
3. Standesamt Poing, Hauptstraße 3, 85586 Poing
Gemeinde Poing – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Poing plant die Entwicklung eines neuen Gewerbegebiets südlich der Gruber Straße, das Büroplätze für 515 Beschäftigte, ein Boardinghouse mit 120 Zimmern, sowie Gewerbe und Gastronomie umfasst. Der Bebauungsplanentwurf wurde ohne Gegenstimmen gebilligt, und der Investor versprach, die Gebäude nachhaltig mit grünen Dächern, Photovoltaik und Ladestationen für E-Mobilität zu planen.
Zusätzlich gibt es Pläne für eine neue Wohnsiedlung mit etwa 800 Wohneinheiten für rund 2000 Bewohner, die Reihenhäuser und Geschoßwohnungsbau in 6 Wohninseln umfassen soll.
Weiterhin ist eine erneute öffentliche Auslegung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 für Poing im Bereich der Bauquartiere WA 6, WA 7 und WA 8 geplant.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.