Plön (plattdeutsch: Plöön) ist die Kreisstadt des Kreises Plön in Schleswig-Holstein und hat etwa 8900 Einwohner
Bundesland
Kreis
Einwohner
8943 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24306
Vorwahl
04522
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Eichhorst, Eulenkrug, Fegetasche, GroßeHeide, Güsdorf, Lustholz, Prinzeninsel, Ruhleben, Sandkaten, Seekamp, Stadtheide, Steinritzen, Stoßheck, Tramm
Adressen:
1. Stadt Plön, Am Markt 1, 24306 Plön
2. Kreisverwaltung Plön, Lange Straße 1, 24306 Plön
3. Amtsgericht Plön, Am Schloß 2, 24306 Plön
Gemeinde Plön – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Plön arbeitet an mehreren Bebauungsplänen und Änderungen:
- 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 56 für den Bereich zwischen der B 76, der B 430, dem Stadtgraben und dem Stadtsee, um den bestehenden Lidl-Markt zu modernisieren und zu vergrößern.
- 85. Änderung des Flächennutzungsplans "Fegetasche Strand" und 87. Änderung des Flächennutzungsplans "Gewerbegebiet südlich Behler Weg" sind in Bearbeitung.
- Bebauungspläne in Arbeit: BP 14,4. Änderung "Gewerbegebiet Behler Weg", BP 56,1. Änderung, BP 65 "Düvelsbrook Süd", BP 66 "Kieler Kamp" und der vorhabenbezogene Bebauungsplan 1 "Krabbe 2 + 3".
- Öffentliche Auslegung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 für das "Gewerbegebiet zwischen dem Behler Weg und der Bundesstraße 430" ist im Gange.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.