Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Rathjensdorf

Rathjensdorf ist eine Gemeinde im Kreis Plön in Schleswig-Holstein. Sie setzt sich aus den Ortsteilen Rathjensdorf, Theresienhof, Tramm und Neutramm zusammen. Rathjensdorf liegt im Herzen der Region Holsteinische Schweiz und wurde 1963 als Schönstes Dorf ausgezeichnet.
Bundesland
Kreis
Einwohner
469 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24306
Vorwahl
04522
Adresse der Amtsverwaltung
Heinrich-Rieper-Straße 8, 24306 Plön
Heinrich-Rieper-Straße 8, 24306 Plön 24306 Schleswig-Holstein DE
Website
Adressen:
1. Gemeinde Rathjensdorf, Hauptstraße 1, 23863 Rathjensdorf
2. Amt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Am Markt 1, 23843 Bad Oldesloe
3. Kreisverwaltung Stormarn, Holstenstraße 30, 23843 Bad Oldesloe
Gemeinde Rathjensdorf – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist ein Flächennutzungsplan?

Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:

  • Wohnbauflächen
  • Gewerbliche Bauflächen
  • Grünflächen
  • Verkehrsflächen
  • Flächen für Gemeinbedarf

Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.