Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Rathjensdorf

Rathjensdorf ist eine Gemeinde im Kreis Plön in Schleswig-Holstein. Sie setzt sich aus den Ortsteilen Rathjensdorf, Theresienhof, Tramm und Neutramm zusammen. Rathjensdorf liegt im Herzen der Region Holsteinische Schweiz und wurde 1963 als Schönstes Dorf ausgezeichnet.
Bundesland
Kreis
Einwohner
469 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24306
Vorwahl
04522
Adresse der Amtsverwaltung
Heinrich-Rieper-Straße 8, 24306 Plön
Heinrich-Rieper-Straße 8, 24306 Plön 24306 Schleswig-Holstein DE
Website
Adressen:
1. Gemeinde Rathjensdorf, Hauptstraße 1, 23863 Rathjensdorf
2. Amt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Am Markt 1, 23843 Bad Oldesloe
3. Kreisverwaltung Stormarn, Holstenstraße 30, 23843 Bad Oldesloe
Gemeinde Rathjensdorf – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?

Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:

  • Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
  • Förmlich aufgehoben wird
  • Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
  • Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)

Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.