Der Doppelname leitet sich aus den beiden ehemals selbständigen Gemeinden Postbauer und Heng ab
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
7980 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92353
Vorwahlen
09188, 09180
Adresse derMarktverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Postbauer-Heng
Hauptstraße 1
92361 Postbauer-Heng
2. Ordnungsamt Postbauer-Heng
Hauptstraße 1
92361 Postbauer-Heng
3. Finanzamt Neumarkt i.d. OPf.
Am Schanzl 1
92318 Neumarkt in der Oberpfalz
Gemeinde Postbauer-Heng – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
In Postbauer-Heng gibt es aktuelle Entwicklungen und Planungen im Bereich der Bauleitplanung:
- Es gibt Flächennutzungsplanänderungen, die notwendig sind, um neue Entwicklungen oder Veränderungen zu berücksichtigen.
- Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan für die Nutzung von Intensivgrünland als Solarpark ist in Planung. Die beplante Fläche weist ein leichtes Gefälle nach Westen auf und wird derzeit als Intensivgrünland genutzt.
- Ein Bebauungsplan für die Brunnenstraße wurde erstellt, der auch artenschutzrechtliche Aspekte berücksichtigt.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.