Putzbrunn ist eine Gemeinde im Landkreis München, Regierungsbezirk Oberbayern, und die kleinste an München angrenzende Gemeinde.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
6677 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85640
Vorwahl
089
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Oedenstockach, Solalinden, Oedenstockach, Solalinden
Adressen:
1. Gemeinde Putzbrunn, Putzbrunner Str. 1, 85598 Putzbrunn
2. Landratsamt München, Thomas-Wimmer-Ring 1, 80539 München
3. Bürgeramt Putzbrunn, Putzbrunner Str. 1, 85598 Putzbrunn
Gemeinde Putzbrunn – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 57 „Östlich der Solalindenstraße“ in Putzbrunn dient der baulichen Entwicklung bisher unversiegelten Bodens und folgt den Zielen der sparsamen Bodennutzung und Innenentwicklung. Der Plan umfasst Teilflächen mehrerer Grundstücke im Nordrand der Gemeinde und sieht den Bau von Geschosswohnungen und Reihenhaus-ähnlichen Strukturen vor. Die Gemeinde Putzbrunn hat einen Teil der Grundstücke für kommunalen Wohnungsbau erworben und verschiedene städtebauliche Studien ausgearbeitet, die mit dem Gemeinderat abgestimmt wurden. Der Planungsprozess ist im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung gemäß Regionalplan und dem gültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.