Rahden [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈʀadn] (niederdeutsch Roh’n) ist eine Stadt im äußersten Norden von Nordrhein-Westfalen zwischen Bielefeld und Bremen sowie zwischen Hannover und Osnabrück
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Minden-Lübbecke
Einwohner
15.505 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
32369
Vorwahlen
05771, 05776
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AufderMasch, Bauerbrink, Bruch, Bulzendorf, Dieklage, Donzligerort, Gänsebrink, Haßlage, Hintermfelde, Höferort, ImTeiche, Kleinendorf, Kolkhorst, Kronspon, Lampenort, Langendamm, Lohbusch, Mhlendamm, Mhlensteg, ™rlingerhausen, Schullenmoor, Sielhorst, Specken, SpradosKamp, Steinkämperfeld, Stellerdamm, Stellerloh, Varl, VarlerWald, Varlheide1u.2, AnderReiheIu.II, AufderMasch, Bauerbrink, Bruch, Bulzendorf, Dieklage, Donzligerort, Gänsebrink, Haßlage, Hintermfelde
Adressen:
1. Stadt Rahden
Markt 1
32369 Rahden
2. Bürgeramt Rahden
Markt 1
32369 Rahden
3. Ordnungsamt Rahden
Markt 1
32369 Rahden
Gemeinde Rahden – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Stadt Rahden hat am 28.09.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 107 „Varl - Alter Kirchweg“ beschlossen, um den Wohnsiedlungsbereich in der Ortschaft Varl zu erweitern, da innerhalb der Ortslage keine Baugrundstücke mehr verfügbar sind. Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 21.11.2023 statt. Der Bebauungsplan soll die Flächen östlich der Gemeindestraße „Alter Kirchweg“ für Wohnzwecke entwickeln und den Flächennutzungsplan entsprechend ändern.
Zudem gibt es Proteste von Anliegern gegen den Bau von Windrädern im Nuttelner Bruch, da der geplante Abstand von 450 Metern zu ihren Häusern als zu gering angesehen wird, und es wurden 1.011 Unterschriften gegen das Projekt gesammelt.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.