Bebauungsplan24
Gelsenkirchen
Die kreisfreie Stadt im Regierungsbezirk Münster ist in der Landesplanung als Mittelzentrum ausgewiesen. Sie ist Mitglied im Landschaftsverband Westfalen-Lippe und im Regionalverband Ruhr
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Einwohner
260.126 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
45879–45899
Vorwahl
0209
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:30
Dienstag: 08:30 - 12:30
Mittwoch: 08:30 - 12:30
Donnerstag: 08:30 - 11:30
14:00 - 15:00
Freitag: 08:30 - 12:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
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Einfacher und qualifizierter Bebauungsplan
Es besteht kein gesetzlicher Zwang, in einem Bebauungsplan alle Regelungen zu treffen, die möglich wären. Damit die Bewertung von Bauprojekten die einzige Rechtsgrundlage für die Beurteilung von Bauprojekten darstellt, müssen jedoch mindestens vier Feststellungen getroffen werden:
-
Die Art der baulichen Nutzung
-
Das Maß der baulichen Nutzung
-
Die überbaubaren Grundstücksflächen
-
Die örtlichen Verkehrsflächen
Sind alle vier Mindestfestsetzungen getroffen, spricht man von einem „qualifizierten Bebauungsplan“ gemäß § 30 Abs. 1 BauGB, in dem die Zulässigkeit von dem Vorhaben abschließend geregelt ist. Die allermeisten Bebauungspläne fallen in diese Kategorie.
Wenn eine dieser vier Bedingungen nicht erfüllt ist, handelt es sich um einen einfachen Bebauungsplan. .
Ein einfacher und qualifizierter Entwicklungsplan durchläuft bei seiner Erstellung die gleichen Verfahrensschritte. Die Entscheidung für einen einfachen Bebauungsplan bedeutet nicht, dass das Verfahren in dem Sinne "vereinfacht" wird, dass Verfahrensschritte entfallen, wie bei einem vereinfachten Planänderungsverfahren.