Rathenow [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈʁaːtʰənoː] ist eine amtsfreie Stadt an der Havel, etwa 70 Kilometer westlich von Berlin und der Verwaltungssitz des Landkreises Havelland in Brandenburg
Bundesland
Landkreis
Havelland
Einwohner
24.063 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
14712
Vorwahl
03385
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Rathenow
Breite Straße 1
14712 Rathenow
2. Einwohnermeldeamt Rathenow
Breite Straße 1
14712 Rathenow
3. Ordnungsamt Rathenow
Breite Straße 1
14712 Rathenow
Gemeinde Rathenow – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
14:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan BP 047 „Sondergebiet Photovoltaikanlage Rathenow Nord“ befindet sich im Verfahren. Die Stadt Rathenow verfolgt mit dieser Planung das Ziel, eine Photovoltaikanlage im Norden der Stadt zu errichten. Zudem wurde im Juni 2016 ein abschließender Beschluss für den Flächennutzungsplan der Stadt Rathenow gefasst, der die städtebauliche Entwicklung für die nächsten zehn bis fünfzehn Jahre festlegt und verschiedene Bauprojekte und Nutzungsflächen umfasst, einschließlich Wohnbauflächen, gemischter Bauflächen, gewerblicher Bauflächen und Sonderbauflächen wie der Photovoltaikanlage.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.