Ratzeburg ist die Kreisstadt des Kreises Herzogtum Lauenburg
Bundesland
Kreis
Herzogtum Lauenburg
Einwohner
14.418 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
23909
Vorwahl
04541
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Dorotheenhof, FarchauerSchloß, Hoheleuchte, Kalkhtte, Lerchenhöhe, Neuvorwerk, Ravenskamp, Dorotheenhof, FarchauerSchloß, Hoheleuchte, Kalkhütte, Lerchenhöhe, Neuvorwerk, Ravenskamp
Adressen:
1. Stadt Ratzeburg
Am Markt 1
23909 Ratzeburg
2. Kreis Herzogtum Lauenburg
Möllner Straße 32
23909 Ratzeburg
3. Amtsgericht Ratzeburg
Am Schloß 1
23909 Ratzeburg
Gemeinde Ratzeburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Ratzeburg selbst gibt es keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan. however, in der Umgebung:
- Die Gemeinde Harmsdorf, die zum Amt Lauenburgische Seen gehört, hat den Bebauungsplan Nr. 7 aufgestellt, um 13 neue Grundstücke für Einfamilienhäuser zu entwickeln, südlich des Kulpiner Weges.
- Die Gemeinde Einhaus, ebenfalls im Amt Lauenburgische Seen, arbeitet an einem Bebauungsplan Nr. 7 für eine westliche Ortslage südlich der Hauptstraße, um Wohnbauland zu entwickeln.
Es gibt keine aktuellen Berichte über neue Bebauungspläne direkt in Ratzeburg.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.