Die Stadt Kleve (kleverländisch Kleef, niederländisch Kleef, französisch Clèves, lateinisch Clivia, amtliche Schreibweise bis 20. Juli 1935: Cleve) liegt am unteren Niederrhein an der deutsch-niederländischen Grenze und ist eine Mittlere kreisangehörige Stadt des Kreises Kleve im Regierungsbezirk Düsseldorf
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
52.470 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
47533
Vorwahl
02821
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bekdorferriep, Bresserberg, HintermBerge, Hofweg, Luxbrcke, Mannecker, Marschhof, Rahde, Reichswalde, Bekdorferriep, Bresserberg, HintermBerge, Hofweg, Luxbrücke, Mannecker, Marschhof, Rahde, Reichswalde
Adressen:
1. Stadt Kleve, Friedrichstraße 60, 47533 Kleve
2. Kreis Kleve, Peter-Willmann-Straße 2, 47533 Kleve
3. Agentur für Arbeit Kleve, Mühlenstraße 10, 47533 Kleve
Gemeinde Kleve – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan für die Schule in Goch ist bereits durch die Stadt Kleve und die Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt, umfangreiche Bauarbeiten sind im Gange.
- Bebauungspläne im Stadtgebiet von Kleve werden durch das Geoportal Niederrhein digital bereitgestellt und können dort abgerufen werden. Aktuelle Verfahren und Bürgerbeteiligungen werden über die Tagespresse und die Internetseite der Stadt Kleve bekannt gegeben.
- Es gibt keine spezifischen neuen Nachrichten zu Änderungen der Bebauungspläne in Kleve, aber allgemeine Informationen zu den Verfahren und der digitalen Verfügbarkeit der Pläne sind verfügbar.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.