Die Stadt Kleve (kleverländisch Kleef, niederländisch Kleef, französisch Clèves, lateinisch Clivia, amtliche Schreibweise bis 20. Sie ist Sitz des Kreises Kleve, Mittelzentrum und Mitglied der Euregio Rhein-Waal
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
52.470 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
47533
Vorwahl
02821
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bekdorferriep, Bresserberg, HintermBerge, Hofweg, Luxbrcke, Mannecker, Marschhof, Rahde, Reichswalde, Bekdorferriep, Bresserberg, HintermBerge, Hofweg, Luxbrücke, Mannecker, Marschhof, Rahde, Reichswalde
Adressen:
1. Stadt Kleve, Friedrichstraße 60, 47533 Kleve
2. Kreis Kleve, Peter-Willmann-Straße 2, 47533 Kleve
3. Agentur für Arbeit Kleve, Mühlenstraße 10, 47533 Kleve
Gemeinde Kleve – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan für die Schule in Goch ist bereits durch die Stadt Kleve und die Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt, umfangreiche Bauarbeiten sind im Gange.
- Bebauungspläne im Stadtgebiet von Kleve werden durch das Geoportal Niederrhein digital bereitgestellt und können dort abgerufen werden. Aktuelle Verfahren und Bürgerbeteiligungen werden über die Tagespresse und die Internetseite der Stadt Kleve bekannt gegeben.
- Es gibt keine spezifischen neuen Nachrichten zu Änderungen der Bebauungspläne in Kleve, aber allgemeine Informationen zu den Verfahren und der digitalen Verfügbarkeit der Pläne sind verfügbar.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.