Sie ist Sitz des Kreises Kleve, Mittelzentrum und Mitglied der Euregio Rhein-Waal. Als Kurort und Mittelpunkt des gleichnamigen Herzogtums hatte Kleve lange Zeit eine überregionale Bedeutung
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
52.470 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
47533
Vorwahl
02821
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bekdorferriep, Bresserberg, HintermBerge, Hofweg, Luxbrcke, Mannecker, Marschhof, Rahde, Reichswalde, Bekdorferriep, Bresserberg, HintermBerge, Hofweg, Luxbrücke, Mannecker, Marschhof, Rahde, Reichswalde
Adressen:
1. Stadt Kleve, Friedrichstraße 60, 47533 Kleve
2. Kreis Kleve, Peter-Willmann-Straße 2, 47533 Kleve
3. Agentur für Arbeit Kleve, Mühlenstraße 10, 47533 Kleve
Gemeinde Kleve – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan für die Schule in Goch ist bereits durch die Stadt Kleve und die Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt, umfangreiche Bauarbeiten sind im Gange.
- Bebauungspläne im Stadtgebiet von Kleve werden durch das Geoportal Niederrhein digital bereitgestellt und können dort abgerufen werden. Aktuelle Verfahren und Bürgerbeteiligungen werden über die Tagespresse und die Internetseite der Stadt Kleve bekannt gegeben.
- Es gibt keine spezifischen neuen Nachrichten zu Änderungen der Bebauungspläne in Kleve, aber allgemeine Informationen zu den Verfahren und der digitalen Verfügbarkeit der Pläne sind verfügbar.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.