Juli 1935: Cleve) liegt am unteren Niederrhein an der deutsch-niederländischen Grenze und ist eine Mittlere kreisangehörige Stadt des Kreises Kleve im Regierungsbezirk Düsseldorf. Als Kurort und Mittelpunkt des gleichnamigen Herzogtums hatte Kleve lange Zeit eine überregionale Bedeutung
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
52.470 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
47533
Vorwahl
02821
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bekdorferriep, Bresserberg, HintermBerge, Hofweg, Luxbrcke, Mannecker, Marschhof, Rahde, Reichswalde, Bekdorferriep, Bresserberg, HintermBerge, Hofweg, Luxbrücke, Mannecker, Marschhof, Rahde, Reichswalde
Adressen:
1. Stadt Kleve, Friedrichstraße 60, 47533 Kleve
2. Kreis Kleve, Peter-Willmann-Straße 2, 47533 Kleve
3. Agentur für Arbeit Kleve, Mühlenstraße 10, 47533 Kleve
Gemeinde Kleve – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan für die Schule in Goch ist bereits durch die Stadt Kleve und die Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt, umfangreiche Bauarbeiten sind im Gange.
- Bebauungspläne im Stadtgebiet von Kleve werden durch das Geoportal Niederrhein digital bereitgestellt und können dort abgerufen werden. Aktuelle Verfahren und Bürgerbeteiligungen werden über die Tagespresse und die Internetseite der Stadt Kleve bekannt gegeben.
- Es gibt keine spezifischen neuen Nachrichten zu Änderungen der Bebauungspläne in Kleve, aber allgemeine Informationen zu den Verfahren und der digitalen Verfügbarkeit der Pläne sind verfügbar.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.