Rauenberg ist eine Stadt im Rhein-Neckar-Kreis innerhalb des Regierungsbezirks Karlsruhe in Baden-Württemberg. Mai 2003 Region Unterer Neckar und bis 31
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rhein-Neckar-Kreis
Einwohner
8728 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
69231
Vorwahlen
06222, 07253
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Drrhof, Dürrhof
Adressen:
1. Stadtverwaltung Rauenberg
Hauptstraße 1
69231 Rauenberg
2. Bürgeramt Rauenberg
Hauptstraße 1
69231 Rauenberg
3. Ordnungsamt Rauenberg
Hauptstraße 1
69231 Rauenberg
Gemeinde Rauenberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan “Maueräcker” in Rauenberg, der seit 2006 rechtskräftig ist, umfasst ein Wohngebiet und ist in drei Bauabschnitte unterteilt. Im Juni 2018 beschloss der Freudenberger Stadtrat die Erschließung des zweiten Bauabschnitts mit 9 Bauplätzen, die bereits teilweise reserviert waren. Die Arbeiten hierfür, einschließlich Straßenbau, Kanalisationsarbeiten und Wasserleitungsarbeiten, wurden von Februar 2019 bis Juli 2019 durchgeführt.
Zusätzlich gibt es Pläne für den barrierefreien Umbau des ehemaligen Rathauses, aber diese sind noch in der Planungsphase seit 2021.
Weitere Investitionen und Projekte, wie die Sanierung des Friedhofs, des Kindergartens und des Kirchplatzes, tragen zur Ortsentwicklung bei, aber diese sind nicht direkt Teil des Bebauungsplans “Maueräcker”.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.