Regensburg (von lateinisch Castra Regina; auch Ratisbona und Ratispona) ist die Hauptstadt des Regierungsbezirks Oberpfalz mit Sitz der Regierung der Oberpfalz wie auch des Landrats des Landkreises Regensburg und eine kreisfreie Stadt in Ostbayern
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Einwohner
153.542 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
93047–93059
Vorwahl
0941
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Abbachhof, Gonnersdorf, Grafenhofen, Graß, Grnthal, Haslach, Hauzenstein, Hölzlhof, Irlbach, Irlmauth, Jägerberg, Kareth, Oberackerhof, ™denthal, Rehthal, Roith, Sandhof, Schnaitterhof, Thanhausen, Thanhof, Thurnhof, Unterackerhof, Abbachhof, Gonnersdorf, Grafenhofen, Graß, Grünthal, Haslach, Hauzenstein, Hölzlhof, Irlbach, Irlmauth, Jägerberg, Kareth, Oberackerhof, Ödenthal, Rehthal, Roith, Sandhof, Schnaitterhof
Gemeinde Regensburg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.