Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Bebauungsplan24 Pentling

Pentling ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Regensburg in Bayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
6218 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93080
Vorwahlen
0941, 09405
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Fohlenhof, Hölkering, Schwalbennest, Weichslmhle, Fohlenhof, Hölkering, Schwalbennest, Weichslmühle
Adressen:
1. Gemeinde Pentling, Hauptstraße 1, 93126 Pentling
2. Landratsamt Regensburg, Am Bismarckplatz 1, 93047 Regensburg
3. Finanzamt Regensburg, Am Bismarckplatz 2, 93047 Regensburg
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat in Pentling hat einen neuen Bebauungsplan für das Baugebiet „Hagenbreiten“ in Hohengebraching einstimmig gebilligt, das sieben Parzellen umfasst.

In Pentling wurde festgestellt, dass es keinen rechtsgültigen Bebauungsplan für das Gebiet Großberg-Nord gibt, und es wurde beschlossen, einen neuen, gültigen Bebauungsplan aufzustellen und zu genehmigen, um Rechtssicherheit herzustellen und eine zeitgemäße Nachverdichtung zu ermöglichen.

Der Gemeinderat beauftragte das Planungsbüro Bartsch mit dem weiteren Vorgehen und billigte die Entwurfsplanung und den Maßnahmenbeginn des ersten Bauabschnitts für den Neubau des Bauhofs mit Kosten von etwa 7,5 Millionen Euro. Ein Bauantrag für eine Anlage mit fünf Duplexgaragen und zwei Wohnmobilgaragen wurde genehmigt.

FAQ

Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?

Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:

  1. Art der baulichen Nutzung
  2. Maß der baulichen Nutzung
  3. Überbaubare Grundstücksflächen
  4. Örtliche Verkehrsflächen

Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:

  • Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
  • Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
  • Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben

Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

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Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (Vorplanung) ist ein Instrument der Stadtplanung. Zweck des Flächennutzungsplans ist es, Informationen über die zukünftige Entwicklung zu geben. Darüber hinaus dient er als Grundlage für die Erarbeitung eines umfassenden Entwicklungskonzeptes.

Die im Plan dargestellten Flächennutzungen werden dann durch Bebauungspläne für einzelne Bereiche der Gemeinde konkretisiert und rechtsverbindlich festgesetzt.

Flächennutzungsplan und entsprechende Bebauungspläne bilden zusammen die kommunale Bauleitplanung.

Die möglichen Inhalte, das Verfahren zur Aufstellung des Plans und die Rechtsfolgen des Flächennutzungsplans sind im Baugesetzbuch festgelegt.